Hinweisgebersystem
EU-Whistleblower RICHTLINIE (EU) 2019/1937 und Hinweisgeberschutzgesetz
Jeder Ornua-Mitarbeitende sowie jede andere natürliche Person kann über unser Hinweisgebersystem Verstöße gegen geltendes nationales oder internationales Recht oder sonstige Missstände melden. Dies erfolgt gemäß der EU‑Whistleblower‑Richtlinie 2019/1937 sowie dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) direkt an die Compliance-Stelle der Ornua Deutschland GmbH. Die Meldung kann wahlweise vollständig anonym oder unter Angabe persönlicher Daten eingereicht werden.
Wenn du dich für eine anonyme Meldung entscheidest, kannst du mithilfe eines selbst gewählten Pseudonyms und Passworts später den Bearbeitungsstand deines Hinweises einsehen. Bitte bewahre diese Zugangsdaten sorgfältig auf. Deine Anonymität bleibt dabei jederzeit geschützt.