Content-Lizenzvertrag
Die Ornua Deutschland GmbH, Kerrygoldstraße 1, 47506 Neukirchen-Vluyn („Ornua“), verpackt an ihrem Sitz in Deutschland Butter der Marke „Kerrygold“ und vertreibt diese zusammen mit anderen „Kerrygold“ Molkereiprodukten in Deutschland und Osteuropa. Um Händlern, welche die Produkte von Ornua zum Verkauf anbieten sowie deren Erfüllungsgehilfen, wie insbesondere deren Agenturen („nachfolgend „Händler“), die Werbung mit diesen Produkten und deren Vertrieb zu vereinfachen, stellt Ornua entsprechende Werbe-Abbildungen wie beispielsweise Fotografien, Bilder, Grafiken und Logos zu ihren Produkten und der Marke „Kerrygold“ (nachfolgend „Content“) über ein Online-Händlerportal zur Verfügung.
Dies vorausgeschickt, wird folgendes vereinbart:
1. VERTRAGSGEGENSTAND
1.1 Der Händler beabsichtigt, den von Ornua im Händlerportal bereitgestellten Content zum Zwecke der Bewerbung der von ihm zum Verkauf angebotenen Produkte von Ornua zu nutzen und in Werbeanzeigen zu integrieren. Die hierfür erforderlichen Rechte sollen durch diesen Vertrag erworben werden.
1.2 Die Parteien gehen davon aus, dass der gemäß diesem Vertrag von Ornua bereit gestellte Content zugunsten von Ornua oder deren verbundenen Unternehmen
i.S.d. §§ 15 ff. AktG urheberrechtlich und/oder markenrechtlich geschützt ist.
2. RECHTEEINRÄUMUNG
2.1 Ornua räumt hiermit dem Händler das nicht ausschließliche, einfache, räumlich unbeschränkte, nicht übertragbare und zeitlich beschränkte Recht ein, den im Händlerportal breitgestellten Content zum alleinigen Zweck der Bewerbung der Produkte von Ornua im Rahmen von Werbeanzeigen in Printmedien, Aushängen, im Fernsehen und auf der Website des Händlers zu nutzen und zu verwerten. Der Lizenznehmer ist allerdings nicht berechtigt, Nutzern einer Website eine dauerhafte Speicherung des Contents (z.B. Download) zu gestatten. In diesem Zusammenhang darf der Händler Dritten (z.B. Agenturen) lediglich dann die Verwendung des Content im vorstehenden Sinne gestatten, sofern dies ausschließlich zur Erfüllung des vorstehend beschriebenen Zweckes geschieht. Im Übrigen ist der Händler jedoch nicht berechtigt, Unterlizenzen zu erteilen.
2.2 Ornua räumt dem Händler insbesondere folgende einfachen Nutzungsrechte ein:
2.2.1 Das Recht der Vervielfältigung, öffentlichen Zugänglichmachung und Verbreitung, also das Recht, den Content, unter Einbezug jeglicher technischer Möglichkeiten, insbesondere durch die digitale Einbindung im Rahmen einer Website, unbegrenzt zu vervielfältigen und öffentlich zugänglich zu machen oder öffentlich wiederzugeben.
2.2.2 Der Händler ist berechtigt, den Content in begrenztem Umfang zu bearbeiten. Hinzufügungen oder wesentliche Veränderungen des Contents sind nicht zulässig.
2.3 Ornua hat Anspruch auf Nennung ihres Namens als Urheberin oder Inhaberin der Verwertungsrechte in Form eines angemessenen Vermerks in der Werbeanzeige, in welcher der Content eingebunden wird.
3. PFLICHTEN DES HÄNDLERS
3.1 Der Händler verpflichtet sich, den Content ausschließlich für die Werbung der Produkte von Ornua zu nutzen, die er im Rahmen seines Unternehmens oder über seine Vertriebsunternehmen zum Verkauf anbietet und sonst zu keinem anderen Zweck.
3.2 Die Rechte sind ausschließlich dem Händler eingeräumt. Sofern nichts Abweichendes in diesem Vertrag vereinbart wurde, ist es dem Händler nicht gestattet, Dritten Zugang zu dem von Ornua eingerichteten Händlerportal zu gewähren. Eine Weitergabe des Content an Dritte oder die Erstellung von Kopien für Dritte außerhalb des Rahmens dieses Vertrages ist nicht gestattet, soweit nicht Ornua hierzu ausdrücklich zugestimmt hat.
3.3 Der Händler verpflichtet sich, Ornua auf Aufforderung alle Werbeanzeigen, die den Content enthalten, zur Verfügung zu stellen.
4. HAFTUNG
4.1 Ornua gewährleistet, dass sie Inhaberin der Nutzungsrechte an dem Content ist und in der vertragsgegenständlichen Form frei über diesen verfügen kann. Ornua gewährleistet ferner, dass die von ihr lizenzierten Inhalte frei von Rechten Dritter sind, welche der vertragsgegenständlichen Rechteeinräumung entgegenstehen könnten. Falls Ornua bekannt werden sollte, dass an irgendwelchen Bestandteilen des Content Rechte Dritter bestehen, so hat Ornua den Händler hierauf unverzüglich hinzuweisen.
5. LIZENZDAUER
5.1 Die Rechteeinräumung nach diesem Vertrag gilt für die Dauer der Geschäftsbeziehung zwischen Ornua und dem Händler.
5.2 Dieser Vertrag kann jederzeit mit einer Frist von 1 Monat mit Wirkung zum Ende eines Kalendermonats ordentlich gekündigt werden.
5.3 Eine Kündigung dieses Vertrags aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
5.4 Jede Kündigung hat in Schrift- oder Textform zu erfolgen.
6. VERGÜTUNG
Die Rechteeinräumung nach diesem Vertrag erfolgt unentgeltlich.
7. VERTRAULICHKEIT
Der Händler verpflichtet sich, über die Bestimmungen dieses Vertrages sowie über alle ihm im Rahmen dieses Vertrages bekannt gewordenen Informationen auch nach Vertragsende Stillschweigen zu bewahren.
8. HERAUSGABE- UND LÖSCHUNGSPFLICHTEN
Der Händler verpflichtet sich, nach Beendigung des Vertrags alle vertragsgegenständlichen Abbildungen des Content, die bei ihm in elektronischer Form vorliegen, zu löschen. Informationen und Inhalte, die in verkörperter Form vorliegen, sind an Ornua herauszugeben oder auf deren Verlangen zu vernichten.
9. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
9.1 Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
9.2 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine Abänderung dieser Ziffer 9.2.
9.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt dasjenige, was die Parteien nach dem ursprünglich angestrebten Zweck unter wirtschaftlicher Betrachtungsweise redlicherweise vereinbart hätten. Das gleiche gilt im Falle des Vorliegens einer Vertragslücke.
9.4 Ansprüche aus diesem Vertrag können weder abgetreten, noch verpfändet, noch mit dem Recht eines Dritten belastet werden, soweit der Schuldner dem nicht ausdrücklich zustimmt.
9.5 Erfüllungsort ist München. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist München (LG München I), soweit nicht das Gesetz zwingend etwas anderes vorschreibt.